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Förderung für die neue Heizung

Wir erklären, welche Zuschüsse es gibt, wer sie bekommt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen. Beträge nennen wir im Gespräch für Ihr Haus, weil sie sich ändern.

Stand Oktober 2026. Programme und Bedingungen ändern sich, deshalb prüfen wir vor jedem Angebot den aktuellen Stand.

Für den Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung mit erneuerbarer Energie gibt es einen Zuschuss vom Bund. Wie viel es für Ihr Haus ist, rechnen wir im Gespräch aus.

Was es gibt

  • Zuschuss zum Heizungstausch aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), beantragt bei der KfW. Er setzt sich aus einer Grundförderung und Zuschlägen zusammen, zum Beispiel für den Tausch einer alten Gas- oder Ölheizung innerhalb einer Frist oder bei niedrigerem Haushaltseinkommen. Die Prozentsätze und die förderfähigen Kosten sind gedeckelt und werden vom Bund festgelegt.
  • Zuschuss für einzelne Maßnahmen an der Anlage, zum Beispiel hydraulischer Abgleich, neue Pumpen oder Dämmung der Leitungen, beantragt beim BAFA.
  • Statt des Zuschusses: Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei selbst genutztem Wohneigentum, über drei Jahre mit der Steuererklärung. Entweder Zuschuss oder Steuer, nicht beides für dieselbe Maßnahme.
  • Ergänzungskredit der KfW für den Teil, der nach dem Zuschuss bleibt, mit Zinsvorteil bei niedrigerem Einkommen.
  • Für das barrierearme Bad: bei Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse zu Umbauten, die den Alltag erleichtern.

Wer es bekommt

Eigentümer von Wohngebäuden, die die Heizung tauschen, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Für die Zuschläge gelten Bedingungen: Die alte Heizung muss ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Art haben, das Haus muss selbst bewohnt sein, das Einkommen unter einer Grenze liegen. Welche Zuschläge für Sie infrage kommen, sehen wir beim Termin an Ihren Unterlagen.

In welcher Reihenfolge

  • Erst der Termin bei Ihnen und unser Angebot mit Heizlastberechnung.
  • Dann der Vertrag mit uns, mit einer Klausel, dass er erst gilt, wenn die Förderung bewilligt ist.
  • Dann der Antrag bei der KfW, mit der Bestätigung zum Antrag, die wir als Fachbetrieb ausstellen. Der Antrag muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt sein.
  • Dann der Einbau.
  • Nach dem Einbau die Nachweise: unsere Fachunternehmererklärung, die Rechnung, bei der KfW einreichen. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Was wir übernehmen

Wir rechnen die Förderung für Ihr Haus durch, stellen die Bestätigung zum Antrag aus, nennen die Unterlagen und prüfen Ihren Antrag vor dem Absenden, wenn Sie möchten. Stellen müssen Sie ihn selbst, weil er auf Ihren Namen läuft. Wir setzen uns dafür gern mit Ihnen an den Rechner.

Bewilligung und Beträge

Über den Antrag entscheidet die KfW, eine Bewilligung können wir Ihnen deshalb nicht zusagen. Beträge nennen wir erst, wenn wir Ihr Haus und Ihre Unterlagen gesehen haben. Vor dem Vertrag wissen Sie, was Sie beantragen, und haben alle Unterlagen, die dafür nötig sind.

Wo die Regeln stehen

Häufige Fragen zur Förderung

Wie viel Förderung bekomme ich?

Das hängt von Ihrer alten Heizung, Ihrem Einkommen und davon ab, ob Sie im Haus wohnen. Wir rechnen es beim Termin für Sie durch und schreiben es ins Angebot. Ohne diese Angaben können wir keine verlässliche Zahl nennen.

Kann ich den Vertrag unterschreiben, bevor die Förderung bewilligt ist?

Ja, wenn im Vertrag steht, dass er erst mit der Bewilligung gilt. So steht es in unseren Verträgen. Mit dem Einbau beginnen wir erst, wenn der Antrag gestellt ist.

Stellen Sie den Antrag für mich?

Der Antrag läuft auf Ihren Namen, deshalb stellen Sie ihn. Wir bereiten alles vor, stellen die Bestätigung aus und setzen uns auf Wunsch mit Ihnen an den Rechner.